
Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit änderten die Richter eine Entscheidung aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ab. Damals war der Kläger, der eines der geräumten Baumhäuser bezogen hatte, noch erfolgreich gewesen.
Diese Nachricht wurde am 16.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.