Bei den Neuanmeldungen von Silvester-Feuerwerk sind die klassischen Böller und Raketen in diesem Jahr zugunsten von so genannten Kombi-Feuerwerken in den Hintergrund getreten. "In diesem Bereich sind die Zulassungen in diesem Jahr erheblich stärker als in den Jahren zuvor", erklärt Lutz Kurt vom BAM-Laboratorium Pyrotechnik. "Diese Feuerwerkskombinationen setzen eine größere Anzahl von Effekten in Folge frei, sodass man sich mit einmal Anzünden zurücklehnen und ein kleines privates Feuerwerk ansehen kann, wie man es sonst nur von großen Veranstaltungen kennt." Laut Sprengstoffgesetz sind aber auch bei den Kombi-Feuerwerken die zulässigen Sprengstoff-Mengen begrenzt. Mehr als 200 Gramm an Nitrat oder Chlorat insgesamt dürfen die Kombinationen in der höchsten Klasse 2 nicht haben. Pro Feuerwerkskörper sind maximal 50 Gramm erlaubt.
Meistens werde Schwarzpulver verwendet, so Kurt, das mit einer Geschwindigkeit von 200 bis 600 Metern pro Sekunde explodiert. So genannte Blitzsätze, häufig im osteuropäischen Feuerwerk verwendet, erreichen durchaus mehr als die dreifache Geschwindigkeit - und sind deshalb in Deutschland verboten. "Es ist in anderen Ländern so, dass teilweise Chloratmischungen verwendet werden, die schon ohne Verdämmung einen lauten Knall ergeben", erläutert Kurt. Auch einige andere Sprengstoff-Mischungen sind im Ausland üblich, in Deutschland aber wegen ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen. Als Schmuggelware könnten manche Sprengsätze schon im warmen Kofferraum explodieren. Der Zoll schaut auch bei Feuerwerkskörpern genau hin, seit dem vergangenen Jahr ist eine Strafanzeige möglich. Unter den jetzt 1731 zugelassenen Feuerwerksbauarten ist die Auswahl aber so groß, dass man keine illegalen Produkte aus dem Ausland braucht.
[Quelle: Wolfgang Noelke]
Meistens werde Schwarzpulver verwendet, so Kurt, das mit einer Geschwindigkeit von 200 bis 600 Metern pro Sekunde explodiert. So genannte Blitzsätze, häufig im osteuropäischen Feuerwerk verwendet, erreichen durchaus mehr als die dreifache Geschwindigkeit - und sind deshalb in Deutschland verboten. "Es ist in anderen Ländern so, dass teilweise Chloratmischungen verwendet werden, die schon ohne Verdämmung einen lauten Knall ergeben", erläutert Kurt. Auch einige andere Sprengstoff-Mischungen sind im Ausland üblich, in Deutschland aber wegen ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen. Als Schmuggelware könnten manche Sprengsätze schon im warmen Kofferraum explodieren. Der Zoll schaut auch bei Feuerwerkskörpern genau hin, seit dem vergangenen Jahr ist eine Strafanzeige möglich. Unter den jetzt 1731 zugelassenen Feuerwerksbauarten ist die Auswahl aber so groß, dass man keine illegalen Produkte aus dem Ausland braucht.
[Quelle: Wolfgang Noelke]