
Einen entsprechenden Beschluss fällte der Nationalrat in Wien. Wer im Ortsgebiet mehr als 60 Kilometer pro Stunde oder außerhalb davon mehr als 70 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, dem kann unter Umständen der Wagen zeitweilig entzogen werden. In bestimmten Fällen - etwa wenn der Halter noch rascher unterwegs ist - können die dauerhafte Abnahme des Fahrzeugs und seine Versteigerung erfolgen. Die Neuregelung ist ab kommendem März geplant.
Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.