
Man werde die Entwicklung gendergereichter Sprache mit Sonderzeichen wie Gender-Stern und Doppelpunkt aber weiter beobachten, zitiert die Nachrichtenagentur KNA die Experten des Gremiums. Neu aufgenommen wurde in das Regelwerk allerdings ein Passus, in dem es heißt, solche Wortbinnenzeichen gehörten nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. Ihre Verwendung könne zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt seien.
Damit bleibt die Maßgabe des Rates von 2021 gültig. Darin wurde festgehalten, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden solle. Eine Aufnahme von Sonderzeichen in das amtliche Regelwerk lehnte das Gremium seinerzeit aber ab.
Diese Nachricht wurde am 14.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.