Das sieht die neue Tabakproduktverordnung der Bundesregierung vor. Der Bundesrat hat ihr am Freitag zugestimmt. Zur Begründung des Verbotes der Zigaretten-Bezeichnungen wie "mild" oder "niedriger Teergehalt" heißt es, die bisherige Verwendung der Bezeichnungen sei irreführend. Die Bezeichnungen könnten den Verbraucher zu der irrigen Annahme verleiten, die Erzeugnisse seien weniger schädlich.
Im Gespräch: Rolf Hüllinghorst von der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren.
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021112-Rauchen.ram
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