Freitag, 19. April 2024

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Aktionstag gegen Online-Hetze
Razzien mit Symbolwirkung

Mit Razzien in 13 Bundesländern hat die Polizei nach Urhebern von Hass-Posts im Bundestagswahlkampf gesucht. Erstaunlich viele würden Hetze mit ihrem echten Namen unterzeichnen, sagt der Medienrechtler Tobias Gostomzyk im Dlf.

Text: Annika Schneider / Tobias Gostomzyk im Gespräch mit Sebastian Wellendorf | 23.03.2022
Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Ansbach im Januar 2022 mit einem Schild „Scholz, Baerbock, Lindner und Kumpanen. Wegbereiter für Überwachungsstaat“
Kritik an der Bundesregierung bei einer Demo gegen Corona-Maßnahmen (picture alliance/dpa)
Im Bundestagswahlkampf hatten Hass-Posts gegen Politikerinnen und Politiker Hochkonjunktur. Für einige der Online-Hater hat das nun ein Nachspiel: Mit einer Reihe von Razzien ist die Polizei am 22. März gegen über 100 Beschuldigte vorgegangen, sie durchsuchte Häuser, sicherte Datenträger und vernahm Verdächtige. Bis auf Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Hamburg waren alle Bundesländer an dem Aktionstag beteiligt.
Immer wieder wird Behörden vorgeworfen, nicht genug gegen Hetze im Netz zu tun und entsprechenden Anzeigen nicht ausreichend nachzugehen. Welchen Effekt hat da ein einzelner Aktionstag? Das Wichtigste im Überblick.

Was wird den Beschuldigten vorgeworfen?

Bei dem Aktionstag sei es um Veröffentlichungen auf Social-Media-Plattformen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl im vergangenen Herbst gegangen, teilten das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden und die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft gemeinsam mit.
Konkret stehen die Beschuldigten unter Verdacht, Politikerinnen und Politiker in sozialen Netzwerken beleidigt oder irreführende Falschmeldungen und Falschzitate über sie veröffentlicht zu haben.
Es habe schon vor Ort viele Geständnisse gegeben, berichtete NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) aus seinem Bundesland. In Rheinland-Pfalz wurden nach Angaben der Polizei bei einem Beschuldigten Waffen und Munition sichergestellt.

Gegen wen richten sich die Hass-Posts?

Betroffen sind Politikerinnen und Politiker aus allen im Bundestag vertretenen Parteien, zwei Drittel von ihnen Frauen. Die „Süddeutsche Zeitung“ zitiert dazu die Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven. Hass im Netz sei zu einem „Instrument der Unterdrückung“ geworden: „Gegen Frauen richtet er sich in einer spezifisch sexistischen Weise, ganz sicher nicht zufällig in dem historischen Moment, in dem Frauen nachdrücklich ihre gleichberechtigte Teilhabe einfordern.“

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Wie wurden die Verdächtigen identifiziert?

Das Bundeskriminalamt gibt an, rund 600 Äußerungen aus sozialen Netzwerken ausgewertet zu haben. Erstaunlich viele Personen, die im Netz Hassrede verbreiten, würden das unter ihrem Klarnamen tun, sagte der Medienrechtler Tobias Gostomzyk im Dlf.
Wenn das nicht der Fall sei, könnten die Behörden bei einem hinreichenden und konkreten Tatverdacht Daten von den Netzwerken und Telefonkommunikationsunternehmen erfragen. „Die meisten Strafverfahren scheitern daran, dass kein Täter oder keine Täterin identifiziert werden kann“, sagte allerdings Josephine Ballon von der Beratungsstelle HateAid im Februar im Dlf.

Was hat der Aktionstag gebracht?

Die Beamtinnen und Beamten gingen vor allem wegen Hetze gegen bundesweit bekannte Personen vor und somit nur gegen einen kleinen Teil aller Vorfälle. Allein in Bayern gingen dem „Spiegel“ zufolge 2021 mehr als 1.500 Anzeigen wegen Beleidigungen in sozialen Netzwerken ein.
Teil der Strategie hinter den Razzien sei aber die öffentliche Berichterstattung, sagte Gostomzyk. Der Aktionstag habe eine hohe Symbolwirkung. Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) begrüßte die Razzien als Signal gegen Hass im Netz. „Es bleibt zu hoffen, dass weitere Ermittlungen dieser Art folgen“, schrieb DJV-Sprecher Hendrik Zörner.
Das Strafmaß, das den Verdächtigen droht, unterscheidet sich je nach Delikt und Einzelfall. Bei Beleidigung können Täterinnen und Täter zu einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft, in Einzelfällen auch bis zu zwei Jahren Haft verurteilt werden.

Was unternehmen die Behörden außerdem gegen Hass im Netz?

Das Problem beschäftigt die Politik seit Jahren. Im vergangenen Jahr verschärfte sie das Strafgesetzbuch. Grundlage für die Razzien ist der neu gefasste Paragraf 188, der die Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens besonders streng unter Strafe stellt.
Anfang Februar nahm außerdem eine zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet ihre Arbeit auf, die im Bundeskriminalamt sitzt. Userinnen und User können Posts direkt dort melden. Wenn die Urheber identifiziert sind, sollen die Verfahren an die zuständigen Landesbehörden weitergegeben werden.
Laut Netzwerksdurchsetzungsgesetz sollen in Zukunft auch die Online-Plattformen strafbare Inhalte zum Teil direkt ans BKA melden. Unter anderen Google und Facebook haben dagegen allerdings geklagt, die Regelung ist zurzeit ausgesetzt.
Die EU arbeitet mit dem Digital Services Act derzeit ebenfalls an Regeln, wie soziale Netzwerke mit illegalen Inhalten umgehen sollen. Die Mitgliedsstaaten, die Kommission und das Parlament verhandeln derzeit noch über den endgültigen Text.