
Das Bundesverfassungsgericht setzte einen Beschluss aus, mit dem sich die Partei zuvor vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg durchgesetzt hatte. Der RBB hatte sich daraufhin an Karlsruhe gewandt.
Die Richter unterstrichen in ihrer Begründung die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit in Deutschland. Medien könnten frei über die Gestaltung ihres Programms entscheiden - eine Beeinflussung durch Politik bei der konkreten Ausgestaltung von Sendungen dürfe nicht stattfinden. Die Nachteile für die Tierschutzpartei durch den nun ergangenen Beschluss seien im Vergleich geringer einzuschätzen.
Diese Nachricht wurde am 21.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.