Staatsvertrag
rbb scheitert vor Bundesverfassungsgericht mit Beschwerde

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen den neuen rbb-Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin gescheitert.

    Das denkmalgeschützte Gebäude des Haus des Rundfunks (rbb) in Berlin-Charlottenburg (Quelle: imago)
    Das denkmalgeschützte Gebäude des Haus des Rundfunks (rbb) in Berlin-Charlottenburg (IMAGO / Schöning)
    Die Rundfunkfreiheit sei nicht verletzt, erklärte der 1. Senat in Karlsruhe. Der Vertrag mit strengeren Vorgaben zur Organisation des Senders war nach dem Skandal um die frühere rbb-Intendantin Schlesinger beschlossen worden. Er gilt seit dem Jahreswechsel 2023/2024 und regelt beispielsweise, wo Regionalbüros oder Regionalstudios eingerichtet werden müssen und dass es verpflichtende getrennte Regionalsendungen für die Länder von mindestens 60 Minuten gibt. Außerdem sieht er die Schaffung eines Direktoriums vor, dem zusätzlich zur Intendanz die Geschäftsleitung übertragen wird.
    Diese Nachricht wurde am 21.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.