
Die Rundfunkfreiheit sei nicht verletzt, erklärte der 1. Senat in Karlsruhe. Der Vertrag mit strengeren Vorgaben zur Organisation des Senders war nach dem Skandal um die frühere rbb-Intendantin Schlesinger beschlossen worden. Er gilt seit dem Jahreswechsel 2023/2024 und regelt beispielsweise, wo Regionalbüros oder Regionalstudios eingerichtet werden müssen und dass es verpflichtende getrennte Regionalsendungen für die Länder von mindestens 60 Minuten gibt. Außerdem sieht er die Schaffung eines Direktoriums vor, dem zusätzlich zur Intendanz die Geschäftsleitung übertragen wird.
Diese Nachricht wurde am 21.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.