
Ein RBB-Sprecher sagte, die Beschwerde gegen den seit knapp einem Jahr gültigen Vertrag werde kommende Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Man sehe die Rundfunkfreiheit etwa durch eine verpflichtende Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für Berlin und Brandenburg eingeschränkt. Auch die Bestimmung, wo und in welcher Anzahl Regionalbüros einzurichten seien, verletze diese.
Der neue Staatsvertrag war eine Reaktion auf die Vorwürfe gegen die ehemalige RBB-Intendantin Schlesinger - unter anderem wegen Vetternwirtschaft und der Verschwendung öffentlicher Gelder.
Diese Nachricht wurde am 15.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.