Ähnlich die Situation in Nordrhein-Westfalen. Hier wurden jedoch die überprüften Daten schon größtenteils gelöscht hat. 600 Disketten und CDs warf man medienwirksam in eine Verbrennungsanlage. Der Sprecher des Innenministeriums Ulrich Rungwerth dazu: "Wir haben die Daten ja nicht vernichtet, weil wir uns nicht sicher waren, sondern weil wir uns sicher waren, dass die Menschen hinter den Daten nichts mit den Ermittlungen zu tun haben. Obwohl wir das größte Bundesland sind, haben wir die Rasterfahndung als erster wirksam abgeschlossen. Das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalens ist ein wirksames und vom Gericht bestätigtes Instrument. Darüber hinaus gab es bereits eine Reihe von Klagen bei Gerichten in Nordrhein-Westfalen, die alle abschlägig beschieden sind. Das Vorgehen der Polizei Nordrhein-Westfalens steht rechtlich auf sicheren Füßen."
Reaktionen auf den Raster-Stopp
Das Berliner Urteil zur Unzulässigkeit der Rasterfahndung nach den Terroranschlägen in den USA hat möglicherweise Auswirkungen auf ähnliche Verfahren in anderen Bundesländern. Denn auch dort wurde das Werkzeug Rasterfahndung angewendet, auch dort regte sich Widerstand. So hatte der Freie Zusammenschluss der StudentInnenschaften, kurz FZS, der zurzeit rund 850 000 Studierende vertritt, vom ersten Tag an gegen die Rasterfahndung an den Hochschulen protestiert. Für Sprecherin Carmen Ludwig ist das Berliner Urteil ein Riesenerfolg für die Studierenden im Kampf gegen die Rasterfahndung und für ihre Grundrechte: "Wir hoffen, dass das Urteil aus Berlin auch Signalwirkung auf die noch laufenden Verfahren in den anderen Bundesländern, in Nordrhein-Westfalen, Hessen und in Rheinland-Pfalz, haben wird. Dort gibt es auch schon erste Urteile, die allerdings anders ausfallen. Da wird einfach der Amtsgerichtbeschluss, der zur Anordnung der Rasterfahndung getroffen wurde, durchgewinkt. Einzige Ausnahme: das Verfahren vom Oberlandesgericht Frankfurt, das erst mal die Rechtsprechung des Landgerichts Wiesbaden aufgehoben und wieder zur Entscheidung zurückverwiesen hat." Sie hofft nun, dass das Urteil in Berlin auch bei den anderen Verfahren zur Kenntnis genommen wird.
Ähnlich die Situation in Nordrhein-Westfalen. Hier wurden jedoch die überprüften Daten schon größtenteils gelöscht hat. 600 Disketten und CDs warf man medienwirksam in eine Verbrennungsanlage. Der Sprecher des Innenministeriums Ulrich Rungwerth dazu: "Wir haben die Daten ja nicht vernichtet, weil wir uns nicht sicher waren, sondern weil wir uns sicher waren, dass die Menschen hinter den Daten nichts mit den Ermittlungen zu tun haben. Obwohl wir das größte Bundesland sind, haben wir die Rasterfahndung als erster wirksam abgeschlossen. Das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalens ist ein wirksames und vom Gericht bestätigtes Instrument. Darüber hinaus gab es bereits eine Reihe von Klagen bei Gerichten in Nordrhein-Westfalen, die alle abschlägig beschieden sind. Das Vorgehen der Polizei Nordrhein-Westfalens steht rechtlich auf sicheren Füßen."