
Ein Sprecher sagte dem Evangelischen Pressedienst, es sei wiederholt zur Ablehnung von Anfragen gekommen. Die Änderungen am Berliner Gesetz sind seit Mitte April in Kraft. Zu allem, was zu kritischer Infrastruktur gezählt wird, gibt es keine Auskunft mehr. Fällt eine Information unter den neuen Ausnahmebereich, kann bei einer Ablehnung direkt der Gang vor das Verwaltungsgericht erfolgen.
Die Bundesregierung plant derzeit eine Verschärfung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene. Das Gesetz gewährt Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Nun soll unter anderem der Kreis der Anfrageberechtigten kleiner werden. Die Pläne stoßen auf Kritik von Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Medien.
Diese Nachricht wurde am 16.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
