Brüssel
Recht auf Reparatur auch nach Ablauf der Garantie soll EU-weit eingeführt werden

In der EU soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur für bestimmte Warengruppen eingeführt werden. Darauf verständigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedsstaaten. Ziel des Vorhabens, das noch der offiziellen Zustimmung beider Seiten bedarf, ist die Verringerung der Müllmengen.

02.02.2024
    Alte Elektrogeräte stehen vor einer Backsteinwand zur Entsorgung bereit.
    Defekte Elektrogeräte (imago / McPhoto)
    Es soll beispielsweise für Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones gelten, nicht jedoch etwa für Möbel oder Kopfhörer.
    Vorgesehen ist unter anderem, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben. Für reparierte Geräte soll die Garantie um ein Jahr verlängert werden. Auch danach kann eine Reparatur verlangt werden. Ersatzteile sollen lange und kostengünstig vorgehalten werden müssen.
    Diese Nachricht wurde am 02.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.