
Die Bundesregierung hat eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Verbraucher haben nun gegenüber Herstellern einen Anspruch darauf, dass Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke repariert werden - im Rahmen einer angemessenen Zeitspanne und gratis oder zu einem angemessenen Preis. Bisher galt das nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts.
Ziel ist es, Elektroschrott zu vermeiden, Ressourcen zu schonen und Geld zu sparen.
Diese Nachricht wurde am 31.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
