EU-Richtlinie in Kraft
Recht auf Reparatur - was ändert sich für Kunden?

Heute ist das sogenannte Recht auf Reparatur in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Verbraucher haben nun länger als bisher einen Anspruch darauf, dass Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke repariert werden. Was bedeutet das genau für Verbraucher?

    Reparatur von beschädigten Handy: Zu sehen ist ein Smartphone mit kaputtem Bildschirm auf der Werkbank eines Elektronikgeschäfts.
    Reparieren statt wegwerfen - auch bei Smartphones geht das künftig leichter. (Imago / Zoonar / Andres Victorero)
    Auch wenn bestimmte Produkte nach Ablauf der Gewährleistungsfrist defekt werden, sind die Hersteller künftig verpflichtet, die Geräte zu reparieren. Bisher hatten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch. Das nun geltende Gesetz sieht vor, dass die Hersteller eine Reparatur kostenlos oder "zu einem angemessenen Preis" und für einen längeren Zeitraum ermöglichen müssen.

    Worum geht es der Politik bei der Neuregelung?

    Bestimmte Produkte sollen häufiger repariert werden. "Reparieren ist besser als wegwerfen", sagt Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD). Zu den Zielen gehört es, Ressourcen zu schonen, Elektroschrott zu vermeiden und Geld zu sparen.

    Um welche Produkte geht es?

    Das Recht soll für alle Geräte gelten, für die Hersteller schon nach bisheriger Rechtslage Ersatzteile für einen bestimmten Zeitraum vorhalten müssen. Das sind vor allem technische Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke.

    Wie lange müssen die Hersteller die Geräte reparieren?

    Je nach Produkt gelten unterschiedliche Zeiträume, die sich nach der "üblichen Lebenszeit" richten. Bei Waschmaschinen und Trocknern sind dies etwa mindestens zehn Jahre, bei Smartphones mindestens sieben Jahre - jeweils ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produktion des Modells eingestellt wird.

    Was passiert, wenn Geräte nicht reparierbar sind?

    Wenn ein üblicherweise reparierbares Produkt nicht repariert werden kann, "begründet das einen Sachmangel", erklärt das Verbraucherschutzministerium. Damit haben Käufer Gewährleistungsrechte und können etwa eine Neulieferung verlangen.

    Welche Rolle spielt die Gewährleistung?

    Das Reparaturrecht gilt unabhängig von der Gewährleistung und auch dann, wenn der Kunde den Schaden selbst verursacht hat. Für Neukäufe gilt die übliche zweijährige Frist, in der der Verkäufer für Mängel haftet. Verbraucher können nun zwischen Reparatur und Ersatz wählen. Für die Reparatur setzt das Gesetz einen Anreiz: Entscheidet sich der Kunde dafür, verlängert sich der Haftungszeitraum des Verkäufers um ein Jahr.

    Was ist, wenn das Recht auf Reparatur nicht eingehalten wird?

    Hier gibt es Kritik an der Bundesregierung, zum Beispiel von der Deutschen Umwelthilfe: "Der Gesetzgeber verkündet neue Rechte, verzichtet aber zugleich auf eine zuständige Behörde, wirksame Kontrollen und abschreckende Sanktionen für den Fall festgestellter Verstöße", so deren Leiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer. Er forderte daher einen Erlass begleitender Sanktionsvorschriften mit spürbaren Bußgeldern für Unternehmen.

    Gibt es weitere Vorschriften für Hersteller?

    Die Unternehmen dürfen grundsätzlich nichts einbauen, was verhindert, dass das Gerät repariert werden kann, etwa eine entsprechende Software. Ebenso ist es Herstellern nicht erlaubt, die Verwendung von Original-Ersatzteilen vorzuschreiben. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn dies "durch legitime und objektive Faktoren wie den Schutz des geistigen Eigentums gerechtfertigt ist".
    Diese Nachricht wurde am 31.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.