Bei geringen Streitwerten müssen sie in vielen Bundesländern sogar als erstes angerufen werden, bevor sich ein Zivilgericht der Sache überhaupt annehmen darf. Die Kosten für eine Streitschlichtung vor einer Gütestelle betragen oft nur einen Bruchteil der üblichen Gerichtskosten. Außerdem stoppt ein Güteantrag die Verjährung eines Streitfalls. Das kann sehr hilfreich sein, um etwa bei gescheiterten Geldanlagegeschäften die Chance auf eine teilweise Rückzahlung zu wahren. Welche Fälle bieten sich an für eine Schlichtung oder den Gang zur Gütestelle? Wie weit müssen beide Seiten kooperieren, damit die Schlichtung erfolgreich verläuft? Wie läßt sich das Ergebnis durchsetzen, welche Kosten entstehen? Ein Marktplatz über Alternativen zum Gang vor Gericht – mit Ihren Fragen an unser Expertenteam, gerne auch schon vorab per Mail.
Gäste:
Dr. Monika Hartges, Leiterin Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg
Erhard Väth, Ehrenvorsitzender Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Königswinter
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