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Rechte und Pflichten als Praktikanten

Jeder zweite Student in Deutschland macht mindestens ein Praktikum. In zahlreichen Studienordnungen sind Praktika auch vorgeschrieben. Viele Studenten entscheiden sich aber auch freiwillig dafür, um schon früh in einen Beruf hineinzuschnuppern. Tipps rund um Praktika gibt die DGB Jugend NRW in den kommenden vier Wochen bei einer "Campus Tour" an 14 nordrhein-westfälischen Hochschulen.

Von Solveig Bader |
    "Ich studiere Rehabilitationspädagogik und ich muss dieses Jahr ein außerschulisches Praktikum machen, vier Wochen und in irgendeinen Betrieb, das heißt in eine Klinik, in irgendwelche pädagogischen Einrichtungen oder in Behinderteneinrichtungen. Das steht mir frei. "

    Christine Mertes, Studentin an der Universität Dortmund, freut sich darauf, endlich einmal die Praxis eines Betriebes näher kennen zu lernen. Ihre Erwartungen sind hoch.
    "Ich möchte was lernen daraus und ich möchte gucken, was ich für Möglichkeiten habe, mich später beruflich zu verwirklichen und die Arbeit mit behinderten Menschen möchte ich kennen lernen und ich kann mich innerhalb meinem Studiengang noch entscheiden Richtung Sprachtherapie, da könnte ich auch noch irgendwelche Erkenntnisse gewinnen, was ich eventuell damit machen möchte. "

    "Ich hab hier Infos für dich, wir machen heute eine Tour und informieren Leute über Rechte und Pflichten im Praktikum unterlegen."

    Zwei bis drei Praktika sollten Studenten im Laufe ihres Studiums machen, empfiehlt Dennis Schneider vom fünfköpfigen Team der DGB Jugend, das heute an der Dortmunder Universität mit einem Infostand zu Gast ist. Gleich zu Beginn des Semesters will der Deutsche Gewerkschaftsbund vor allem unerfahrene Studenten über ihre Rechte und Pflichten bezüglich eines Praktikums aufklären. Denn der Status von Praktikanten ist - anders als bei Auszubildenden - nicht eindeutig definiert.
    Es kommt leider häufiger vor, dass die Arbeit der Praktikanten in ihrem gewählten Betrieb wenig mit ihrem Studium zu tun hat, sagt Patrick Menne von der Gewerkschaft.

    "Eine der häufigsten Erfahrungen ist, dass bei einem Praktikanten in seiner Zeit, in der er in einem Unternehmen ist, häufig das Arbeitsverhältnis im Vordergrund steht und das Lernen in den Hintergrund rückt. Somit ersetzt er eigentlich einen regulären Arbeitsplatz, was nicht Sinn des Praktikums ist, aber nur bezahlt wird wie ein Praktikant und er eigentlich ein Anrecht hätte auf die Bezahlung einer regulären Beschäftigung. "

    Auch wenn es sich bei einem Praktikum hauptsächlich um ein Lernverhältnis handelt, sollte der Student für seine Leistung angemessen bezahlt werden, fordert Patrick Menne. Denn in den meisten Fällen nehmen Praktikanten Arbeitskollegen Arbeit ab . Bisher gibt es allerdings noch keine allgemeinverbindlichen Regelungen für eine Vergütung. Nur in wenigen Betrieben und einigen Tarifverträgen ist diese klar geregelt.

    "Wir empfehlen vom DGB einen Basissatz von 300 Euro pro Monat, allerdings gibt es hier einen Unterschied: Bei einem Pflichtpraktikum besteht eine geringere Verpflichtung eines Unternehmers, ein Praktikum zu bezahlen, bei einem freiwilligen Praktikum ist die moralische Verpflichtung schwerwiegender, die Praktikanten zu bezahlen."

    Praktikanten sollten nicht nur im Vertrag festlegen, wie viel Geld sie bekommen, sondern auch ihre Ziele darin vereinbaren. Ein Praktikum im Grundstudium dient dazu, einen ersten Einblick in betriebliche Abläufe zu erhalten. Und im Hauptstudium sollten Studenten die eigenen Studienschwerpunkte überprüfen. Martin Jensch studiert Wirtschaftsingenieurwesen. Er hat gerade ein siebenwöchiges Praktikum hinter sich. Das ist allerdings nicht so gut gelaufen.

    "Die Erfahrungen waren relativ durchwachsen, ich hab gute Erfahrungen in der Lehrwerkstatt gemacht, aber da das Personal unterbesetzt war, wurde sich nicht so gut um mich gekümmert, dass ich nicht alle Bereiche , die ich vom Studium abdecken sollte, unbedingt abgedeckt habe. Gefehlt hat mir eine bessere Betreuung, Aufgaben absprechen und das Ergebnis beurteilen."

    Damit Praktikanten wirklich etwas lernen, sollten sie mit dem Unternehmer klare Absprachen und einen Vertrag abschließen, empfiehlt Patrick Menne.

    "In diesem Vertrag sollte ein Ausbildungsplan explizit festgeschrieben werden, der Ziele und Vorstellungen des Praktikums festhält. Und auch weitere Daten wie urlaub, Bezahlung, die Arbeitszeiten, Orte des Praktikums und -sehr wichtig - einen festen Betreuer, der namentlich zu nennen ist, der für alle möglichen Probleme und Fragen Ansprechpartner für den Praktikanten ist."

    Läuft das Praktikum jedoch nicht so, wie der Student sich das vorstellt oder es im Vertrag vereinbart wurde, sollte er sich an seinen Betreuer wenden. Wenn der sich nicht zuständig fühlt, ist der Betriebsrat nächster Ansprechpartner. Bei kleineren Unternehmen, die keinen Betriebsrat haben, kann auch die Gewerkschaft weiterhelfen. Zum Beispiel, wenn ein Praktikant überhaupt nicht mit seinem Arbeitgeber klar kommt und kündigen will.