
Das Amtsgericht Tiergarten sah es als erwiesen an, dass die 17, 19 und 20 Jahre alten Männer bei der Tat vor einem halben Jahr aus einer rechtsradikalen politischen Gesinnung heraus handelten.
Sie wurden zu Jugendstrafen zwischen zwei Jahren und acht Monaten und einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Teilweise steht noch eine Entscheidung über eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung aus.
Mit dem Strafmaß blieb das Gericht hinter den Anträgen der Staatsanwaltschaft zurück. In deren Plädoyer hatte es geheißen, die Männer seien mit äußerster Brutalität vorgegangen. Die Verteidigung machte teilweise die schwierigen Familienverhältnisse der Angeklagten geltend.
Diese Nachricht wurde am 19.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.