
In einem Erlass des Bundesinnenministeriums steht, dass die Maßnahme nun auch an Orten angewendet werden dürfe, an denen es Anhaltspunkte für zukünftige Angriffe oder erkennbare kriminelle Strukturen gebe. Bislang durften öffentliche Plätze in Österreich nur per Video überwacht werden, wenn es bereits zu Straftaten kam. Innenminister Karner sagte der Nachrichtenagentur APA, die neue Regelung entspreche einem Wunsch der Städte und Gemeinden.
Diese Nachricht wurde am 11.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.