"Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries, sehr geehrter Minister Seehofer, sehr geehrte Frau Ministerin Schavan, muss ich in Zukunft wegen einer Privatkopie ins Gefängnis?"
Mit diesen Zeilen beginnt ein Protestbrief, den die Verbraucherzentrale Bundesverband, vzbv zum Herunterladen anbietet. Mit diesem Brief sollen die Verbraucher nun selbst die Initiative ergreifen, gegen die Verschlechterung ihrer Rechte im Internet. Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband eV (vzbv) kritisiert in dem Gesetzentwurf zunächst diese Punkte:
"Die Hauptknackpunkte sind, dass man die Bagatellklausel wieder einführen muss, um deutlich zu machen: wenn kopiert wird oder technische Schutzmaßnahmen umgangen werden, um legitime Nutzungen zu ermöglichen - beispielsweise den Zugang von Behinderten oder Sicherheitskopien anzufertigen, dass das nicht unter Strafe gestellt werden darf, weil das einfach eine falsche Botschaft ist. Wir wollen verhindern, dass dieser Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern kommt, der dann mit einer Flut von Abmahnungen durch Anwälte verbunden wäre und wir wollen erreichen, dass der Zugang zu Bildung und Forschung auch im digitalen Bereich sichergestellt wird und es hier nicht zu weiteren Einschränkungen kommt."
Wenn die Urheberrechtsnovelle unkorrigiert verabschiedet würde, so Patrick von Braunmühl, könnten ausgerechnet die wissenschaftlichen Verlage den Zugang der Allgemeinheit zu wissenschaftlichen Werken erschweren. Es wäre dann möglich...
"... dass zum Beispiel der elektronische Dokumentenversand durch die Bibliotheken nur noch dann erlaubt sein soll, wenn die Verlage kein eigenes Angebot machen. Das Problem ist, dass die Angebote der Verlage natürlich wesentlich teurer sind. Es soll die Zahl der Leseplätze in Bibliotheken begrenzt werden auf die Zahl der vorhandenen Werke, was auch bedauerlich ist, weil man im Grunde diese Werke einer viel breiteren Zahl von Nutzern zugänglich machen könnte. Im Unterricht ist das Problem, dass die so genannte Unterrichtsschranke, also die Erlaubnis, digitale Inhalte im Unterricht zu benutzen, das ist zwar gerade verlängert worden, aber befristet bis 2008 und da fehlt es eigentlich an der notwendigen Planungs- und Investitionssicherheit für die Schulen, denn kein Mensch wird in ein ein Schul-Intranet investieren, wenn man weiß, dass man nach zwei Jahren dieses dann nicht mehr benutzen kann."
Ein großes Problem stellt das Digitale Rechte Management, so genannte DRM-Systeme, dar, die zum Beispiel Nutzerdaten ausspähen und an die Inhalteanbieter senden. In der Vergangenheit kam es vor, dass DRM-Programme die Dateien und Betriebssysteme der Nutzer massiv beschädigten. Doch kein Nutzer habe es bisher gewagt, gegen die DRM-Anbieter zu klagen, zitiert der Hamburger Rechtsanwalt Till Kreutzer aus seiner Studie über die derzeitigen rechtlichen Unzulänglichkeiten, denen die Verbraucher ausgesetzt seien:
"Es gibt viele Anhaltspunkte dafür, dass so was rechtlich nicht zulässig ist, solche Programme einzusetzen, vielleicht sogar strafbar ist. Solche Programme werden eingesetzt und es ist bisher nicht bekannt geworden, dass Verfahren dagegen geführt worden sind und im deutschen Recht gibt es noch eine weitere Problematik: selbst wenn ich mir ein Schadprogramm, was ein Teil einer technischen Schutzmaßnahme ist, einfange, dann kann ich es möglicherweise nach der geltenden Rechtslage noch nicht einmal wieder entfernen, um mich vor diesen Datenverlusten oder Sicherheitsproblemen zu schützen, weil das deutsche Recht sagt: Technische Schutzmaßnahmen darf man eigenhändig nicht umgehen oder entfernen."
Ebenso wirr seien rechtliche Bestimmungen, die man akzeptieren müsse, um beispielsweise einen virtuellen Buchladen zu betreten. Der echte Buchhändler an der Ecke könne sich niemals erlauben, seinen Kunden zu verbieten, ein gekauftes Buch ins Regal zu stellen. In der virtuellen Welt wäre schon das eine verbotene Langzeitspeicherung. Ebenso wenig könne er bestimmen, welche Brille, also welchen Reader sie zum Lesen benutzen müssen. Ähnlich restriktiv, wie die Online- Buchhändler verfahre die Musikindustrie. Sie schreibe den Kunden vor, auf welchen Geräten sie Musik hören dürfen. Deswegen versendete die Verbraucherzentrale Bundesverband an vier Anbieter, darunter auch an die Firma iTunes, eine Abmahnung. Die richtet sich unter anderem dagegen, dass erworbene Songs nicht auf Konkurrenzgeräten abgespielt werden dürften. Nationale Gesetze umgehen die Anbieter geschickt mit der Klausel, dass sich die Kunden selbst darum zu kümmern hätten, ob Vertragsklauseln im jeweiligen Land gültig seien oder nicht. Trotz der derzeitigen, mehr als verwirrenden Rechtslage hofft Patrick von Braunmühl, helfen zu können, die Novelle doch noch praxisgerecht zu korrigieren:
"Man hat ja bei der Diskussion im Bundestag, bei der ersten Lesung vor einigen Wochen gemerkt, dass es dort sehr unterschiedliche Ansichten gab, auch innerhalb der SPD-Fraktion, je nachdem, ob Sie die Rechts- oder Bildungspolitiker fragen. Die Diskussionen gehen weiter und wir werden uns massiv dafür einsetzen, auch bei der Anhörung im Rechtsausschuss, dass es hier noch Nachbesserungen gibt und bleiben da auch guter Hoffnung."
Mit diesen Zeilen beginnt ein Protestbrief, den die Verbraucherzentrale Bundesverband, vzbv zum Herunterladen anbietet. Mit diesem Brief sollen die Verbraucher nun selbst die Initiative ergreifen, gegen die Verschlechterung ihrer Rechte im Internet. Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband eV (vzbv) kritisiert in dem Gesetzentwurf zunächst diese Punkte:
"Die Hauptknackpunkte sind, dass man die Bagatellklausel wieder einführen muss, um deutlich zu machen: wenn kopiert wird oder technische Schutzmaßnahmen umgangen werden, um legitime Nutzungen zu ermöglichen - beispielsweise den Zugang von Behinderten oder Sicherheitskopien anzufertigen, dass das nicht unter Strafe gestellt werden darf, weil das einfach eine falsche Botschaft ist. Wir wollen verhindern, dass dieser Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern kommt, der dann mit einer Flut von Abmahnungen durch Anwälte verbunden wäre und wir wollen erreichen, dass der Zugang zu Bildung und Forschung auch im digitalen Bereich sichergestellt wird und es hier nicht zu weiteren Einschränkungen kommt."
Wenn die Urheberrechtsnovelle unkorrigiert verabschiedet würde, so Patrick von Braunmühl, könnten ausgerechnet die wissenschaftlichen Verlage den Zugang der Allgemeinheit zu wissenschaftlichen Werken erschweren. Es wäre dann möglich...
"... dass zum Beispiel der elektronische Dokumentenversand durch die Bibliotheken nur noch dann erlaubt sein soll, wenn die Verlage kein eigenes Angebot machen. Das Problem ist, dass die Angebote der Verlage natürlich wesentlich teurer sind. Es soll die Zahl der Leseplätze in Bibliotheken begrenzt werden auf die Zahl der vorhandenen Werke, was auch bedauerlich ist, weil man im Grunde diese Werke einer viel breiteren Zahl von Nutzern zugänglich machen könnte. Im Unterricht ist das Problem, dass die so genannte Unterrichtsschranke, also die Erlaubnis, digitale Inhalte im Unterricht zu benutzen, das ist zwar gerade verlängert worden, aber befristet bis 2008 und da fehlt es eigentlich an der notwendigen Planungs- und Investitionssicherheit für die Schulen, denn kein Mensch wird in ein ein Schul-Intranet investieren, wenn man weiß, dass man nach zwei Jahren dieses dann nicht mehr benutzen kann."
Ein großes Problem stellt das Digitale Rechte Management, so genannte DRM-Systeme, dar, die zum Beispiel Nutzerdaten ausspähen und an die Inhalteanbieter senden. In der Vergangenheit kam es vor, dass DRM-Programme die Dateien und Betriebssysteme der Nutzer massiv beschädigten. Doch kein Nutzer habe es bisher gewagt, gegen die DRM-Anbieter zu klagen, zitiert der Hamburger Rechtsanwalt Till Kreutzer aus seiner Studie über die derzeitigen rechtlichen Unzulänglichkeiten, denen die Verbraucher ausgesetzt seien:
"Es gibt viele Anhaltspunkte dafür, dass so was rechtlich nicht zulässig ist, solche Programme einzusetzen, vielleicht sogar strafbar ist. Solche Programme werden eingesetzt und es ist bisher nicht bekannt geworden, dass Verfahren dagegen geführt worden sind und im deutschen Recht gibt es noch eine weitere Problematik: selbst wenn ich mir ein Schadprogramm, was ein Teil einer technischen Schutzmaßnahme ist, einfange, dann kann ich es möglicherweise nach der geltenden Rechtslage noch nicht einmal wieder entfernen, um mich vor diesen Datenverlusten oder Sicherheitsproblemen zu schützen, weil das deutsche Recht sagt: Technische Schutzmaßnahmen darf man eigenhändig nicht umgehen oder entfernen."
Ebenso wirr seien rechtliche Bestimmungen, die man akzeptieren müsse, um beispielsweise einen virtuellen Buchladen zu betreten. Der echte Buchhändler an der Ecke könne sich niemals erlauben, seinen Kunden zu verbieten, ein gekauftes Buch ins Regal zu stellen. In der virtuellen Welt wäre schon das eine verbotene Langzeitspeicherung. Ebenso wenig könne er bestimmen, welche Brille, also welchen Reader sie zum Lesen benutzen müssen. Ähnlich restriktiv, wie die Online- Buchhändler verfahre die Musikindustrie. Sie schreibe den Kunden vor, auf welchen Geräten sie Musik hören dürfen. Deswegen versendete die Verbraucherzentrale Bundesverband an vier Anbieter, darunter auch an die Firma iTunes, eine Abmahnung. Die richtet sich unter anderem dagegen, dass erworbene Songs nicht auf Konkurrenzgeräten abgespielt werden dürften. Nationale Gesetze umgehen die Anbieter geschickt mit der Klausel, dass sich die Kunden selbst darum zu kümmern hätten, ob Vertragsklauseln im jeweiligen Land gültig seien oder nicht. Trotz der derzeitigen, mehr als verwirrenden Rechtslage hofft Patrick von Braunmühl, helfen zu können, die Novelle doch noch praxisgerecht zu korrigieren:
"Man hat ja bei der Diskussion im Bundestag, bei der ersten Lesung vor einigen Wochen gemerkt, dass es dort sehr unterschiedliche Ansichten gab, auch innerhalb der SPD-Fraktion, je nachdem, ob Sie die Rechts- oder Bildungspolitiker fragen. Die Diskussionen gehen weiter und wir werden uns massiv dafür einsetzen, auch bei der Anhörung im Rechtsausschuss, dass es hier noch Nachbesserungen gibt und bleiben da auch guter Hoffnung."