
Am Donnerstag wird darüber im Plenum abgestimmt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf sieht für den Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte mindestens drei Monate Freiheitsstrafe vor. Die Verbreitung wird mit mindestens sechs Monaten Gefängnis bestraft.
Der Strafrahmen für entsprechende Taten war 2021 deutlich angehoben worden, die Delikte wurden als Verbrechen eingestuft. Hintergrund für die Reform sind laut Bundesregierung Forderungen aus der Praxis. Demnach sind Polizei und Gerichte durch eine Vielzahl von Verfahren überfordert, weil diese nicht mehr eingestellt werden können. Dabei geht es oftmals nicht um Fälle von schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Stattdessen gehören zu den Beschuldigten auch Eltern oder Lehrkräfte, die etwa auf ein Nacktfoto im Klassenchat hinweisen, um es aus dem Verkehr zu ziehen.
Diese Nachricht wurde am 15.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.