
Spiecker ist Jura-Professorin an der Universität Köln und leitet dort das Institut für Digitalisierung. Sie rät: "Wenn man merkt, dass Aufnahmen gemacht werden, sollte man die Person direkt ansprechen und auffordern, zu löschen." Es gebe auch lokal Hilfe, betont die Expertin.
Verbot in Schwimmbädern
Normalerweise zeigt ein kleines Licht an der Brille an, dass Aufnahmen gemacht werden. Im Internet finden sich aber Anleitungen, wie man die LED überkleben oder sogar entfernen kann. Das Problem: Betroffene finden plötzlich Bilder und Videos von sich in sozialen Netzwerken - ohne, dass sie davon wissen.
Viele Schwimmbäder seien inzwischen dazu übergegangen, den Gebrauch von Smart Glasses komplett zu verbieten. "Man kann zum Beispiel an den Bademeister herantreten und sagen, dass man von jemandem gefilmt wurde." Dies führe in der Regel zu einem Hausverbot.
Wenn Bilder erstmal im Netz sind, wird es schwierig
Komplizierter ist es der Professorin zufolge, Bilder und Videos aus dem Netz wieder zu entfernen. Häufig befänden sich Influencer nicht im europäischen Rechtsraum. Deshalb werde die Ansicht vertreten, dass man legal gehandelt habe. "Am schwierigsten ist es eigentlich, wenn jemand sich weigert, Material zu löschen", so Spiecker. Dann müsse man sich auf teils langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren einstellen.
Hintergrund ist auch der Fall von Yanni Gentsch
Bundesjustizministerin Hubig, CDU, will Frauen im Rahmen einer Gesetzesinitiiatve besser vor voyeristischen Aufnahmen schützen. In Deutschland hatte der Fall der Joggerin Yanni Gentsch aus Köln für Aufsehen gesorgt. Ein Radfahrer hatte den Po der Frau beim Joggen gefilmt. Die junge Frau stellte ihn zur Rede und startete eine Petition, damit solche Handlungen strafbar werden. Die Expertin Spiecker erklärte, bei einem Smartphone könne man leichter erkennen, dass jemand filme oder Fotos mache - etwa, weil man das Handy bewege oder dessen Kamera auf etwas positioniere. Bei Smart Glasses sei dies deutlich schwerer.
Das Interview mit Indra Spiecker, genannt Döhmann, können Sie hier nachhören.
Diese Nachricht wurde am 18.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
