
Sie habe unaufhörlich gegen Politiker, den Staat und auch gegen Migranten gehetzt, erklärte das Verwaltungsgericht Trier. Damit habe sie sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht. Beamte müssten ihre Aufgaben unparteiisch erfüllen. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden.
Das Thema Rechtsextremismus an Schulen ist derzeit Gegenstand breiterer Diskussionen. Zuletzt hatten Vorfälle im brandenburgischen Burg für Aufsehen gesorgt. Zwei Lehrkräfte hatten dort einen Antrag auf Versetzung gestellt, nachdem sie Vorkommnisse im Schulalltag öffentlich gemacht hatten und daraufhin angefeindet worden waren.
(Az.: 3 K 2287/22.TR)
Diese Nachricht wurde am 26.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.