
Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mitteilte, gingen dort eine Klage und ein Eilantrag des Herausgebers ein.
Das Innenministerium hatte das Magazin am 16. Juli verboten. Zur Begründung hieß es, dass "Compact" ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene sei und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Es hetze auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen die parlamentarische Demokratie.
Diese Nachricht wurde am 25.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
