
Damit bestätigte die Kammer ein Urteil des Amtsgerichts und verwarf die Berufungen von Liebich sowie der Staatsanwaltschaft. Die Vorsitzende Richterin sagte, in dem Fall sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft sei. Der Rechtsextremist war unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede in mehreren Fällen verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts gegen Liebich ist noch nicht rechtskräftig.
Diese Nachricht wurde am 02.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.