
Das teilte die tschechische Polizei in sozialen Medien mit. In der vergangenen Woche hatte das Oberlandesgericht in Prag eine Beschwerde gegen die Auslieferung zurückgewiesen. In Deutschland ist für den Fall die Staatsanwaltschaft Halle zuständig.
Liebich war im Juli 2023 in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Vor Haftantritt war er untergetaucht und im vergangenen April in Tschechien festgenommen worden. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, wegen der möglichen Unterbringung in einem Männergefängnis nicht ausgeliefert werden zu wollen. Nach seiner Verurteilung hatte er das Geschlecht von männlich zu weiblich ändern lassen.
Diese Nachricht wurde am 15.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
