
Das ordnete ein Gericht im tschechischen Pilsen an. Die Auslieferung ist noch nicht rechtskräftig; Liebich könnte noch Beschwerde einreichen.
Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen und nutzt seitdem den Namen Marla Svenja. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Liebich gab im Laufe der Verhandlung in Pilsen an, nicht ausgeliefert werden zu wollen, weil sie in einem deutschen Männergefängnis um ihr Leben fürchte.
Diese Nachricht wurde am 01.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
