
Ein französischer Grundschullehrer hatte das berühmte Gemälde "Ursprung der Welt" bei Facebook gepostet. Gustave Courbet hat das Bild, das die Genitalien einer Frau aus einer nahen Perspektive zeigt, im Jahr 1866 gemalt. Facebook hatte den Account des Nutzers gelöscht, der daraufhin vor ein Pariser Gericht zog und 20.000 Euro Schadenersatz forderte.

Facebook hatte argumentiert, der Rechtsstreit gehöre nicht vor ein französisches Gericht, sondern müsse vor dem - nach Auffassung des Unternehmens - zuständigen Gericht in Kalifornien entschieden werden. Durch die Facebook-AGB akzeptiere der Nutzer den Gerichtsstand USA.
Richter wollen die Entscheidungskompetenz nicht abgeben
Die Richter in Paris sahen das anders. Sie entschieden, dass über umstrittene Posts nicht in den USA verhandelt werden müsse, nur weil der Konzern dort seinen Sitz habe. Die entsprechende Klausel von Facebook werteten sie als ungültig. Das Gericht erklärte, die in den AGB festgeschriebene Nutzungsbedingung sei "unfair" und exzessiv. Zudem fielen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter das Konsumentenrecht in Frankreich.
Der Streit könnte jetzt vor das höchste Gericht Frankreichs gehen und zu einem Grundsatzurteil für alle sozialen Netzwerke führen. Facebook hat in Frankreich knapp 30 Millionen regelmäßige Nutzer.
(vic/kis)