
Die Luxemburger Richterinnen und Richter klärten nun, unter welchen Bedingungen solche Übernahmen als erlaubter "Pastiche", also der Nachahmung von Ideen eines anderen Künstlers, gelten können.Entscheidend ist, so das Gericht, dass ein künstlerischer ”Dialog” mit dem Original entsteht.
Auslöser für Rechtsstreit: Zwei Sekunden Kraftwerk-Beat
Die Produzenten der HipHop-Musikerin Sabrina Setlur, Moses Pelham und Martin Haas, hatten eine zweisekündige Rhythmussequenz aus "Metall auf Metall" herauskopiert. In dem 1997 veröffentlichten Setlur-Stück "Nur mir" spielten sie die Sequenz als Loop, also in Dauerschleife. Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter sah damit sein Urheberrecht verletzt und klagte. Der Rechtsstreit geht seit mehr als 20 Jahren durch alle Instanzen, auch der EuGH sprach bereits 2019 ein erstes Urteil.
Nun geht es nur noch um den Zeitraum ab Juni 2021, da ab diesem Zeitpunkt der Pastiche-Begriff durch EU-Recht im deutschen Recht eingeführt wurde. Der Bundesgerichtshof hatte sich deswegen erneut an das höchste europäische Gericht gewandt und gebeten, den Begriff und die dafür geltende Ausnahme genauer zu definieren. Bei seiner ausstehenden Entscheidung muss er die Leitlinien aus Luxemburg berücksichtigen.
Nach der Entscheidung des EuGH ermöglicht diese Ausnahme im Zusammenhang mit Sampling, urheberrechtlich geschützte Elemente eines Werks auch ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber zu nutzen - vorausgesetzt, das neue Werk nimmt erkennbar auf ein bestehendes Werk Bezug und unterscheidet sich zugleich davon. Mit dieser Auslegung soll ein Ausgleich zwischen Urheberrecht und Kunstfreiheit geschaffen und mehr Rechtssicherheit erreicht werden. (AZ C-590/23)
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss nun klären, ob die vom EuGH festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind und wer den Rechtsstreit am Ende gewinnt. Ein Termin dafür ist noch nicht bekannt.
Diese Nachricht wurde am 14.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
