
Ein faires Verfahren zu schaffen, ohne einen ganzen Jahrgang zu mustern, sei nahezu unmöglich, erklärte die Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr in München. Bei einem Losverfahren könne sich zwar niemand über Verfahrensungleichheit beschweren, weil der Zufall jeden treffen könne. Dennoch sei es ein wenig gangbarer Weg, dass das Los darüber entscheide, wer gegebenenfalls an die Front geschickt werde.
Alternativ zum Losverfahren einfach die Besten auszuwählen, halte sie ebenfalls nicht für gerecht, auch weil diese Auswahl ausschließlich auf dem Bedarf der Bundeswehr basieren würde. Groh schlug stattdessen vor, die Zahl der Ausnahmen für den Wehrdienst zu erhöhen.
Gesetzgebung aus Zeiten des Kalten Krieges
"Egal wie der Gesetzgeber es macht, er kann es eigentlich nicht richtig machen, weil unsere Verfassung und unsere Verfassungsrechtsprechung noch auf die Allgemeine Wehrpflicht aus Zeiten des Kalten Krieges ausgelegt sind". Darin sei der Grundsatz der Wehrgerechtigkeit verankert. Das bedeute, dass alle Männer gleichermaßen die Lasten der Landesverteidigung tragen müssten.
Auch der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler hatte zuletzt erklärt, dass ein Losverfahren nur schwer vereinbar mit dem Grundgesetz sei. Ein Musterungssystem, das den gesamten Jahrgang erfasse, sei dem Losverfahren verfassungsrechtlich vorzuziehen.
Union und SPD suchen Kompromiss
Die Koalition aus Union und SPD sucht derzeit nach einem Kompromiss beim neuen Wehrdienstgesetz. Fachpolitiker der Parteien hatten ein Losverfahren vorgeschlagen, falls sich nicht genügend Freiwillige für den Wehrdienst finden. Dagegen gibt es aber vor allem in der SPD-Fraktion Vorbehalte. Die Bundeswehr benötigt nach eigenen Angaben etwa 80.000 zusätzliche Soldaten.
Diese Nachricht wurde am 18.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.