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Bundestag
Reform des Klimaschutzgesetzes, Solarpaket, und Änderungen bei Freiwilligendiensten beschlossen

Der Bundestag hat die Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen.

    Berlin: Eine Plenardebatte im Bundestag.
    Bundestag (Jessica Lichetzki / dpa / Jessica Lichetzki)
    Das Parlament billigte die Änderungen mit den Stimmen der Regierungskoalition. Die Opposition votierte dagegen. Mit der Neuerung wird die Bundesregierung künftig für das Erreichen der Klimaziele als Ganzes in die Pflicht genommen. Ministerien, die Ziele in ihrem Bereich verfehlen, werden nicht mehr zu sogenannten Sofortprogrammen verpflichtet. Stattdessen kann ein anderes Ressort mit einer geringeren CO2-Bilanz die Verfehlung ausgleichen.
    Der Bundestag beschloss außerdem das sogenannte Solarpaket 1, um den Ausbau der Solanenergie voranzutreiben. Die Anmeldung von Balkonkraftwerken soll dadurch vereinfacht und Solarstrom besser vergütet werden. Außerdem sollen mehr Solaranlagen auf Äckern und Feldern gebaut werden können.
    Zugestimmt hat das Parlament auch einer Reform der Freiwilligendienste für junge Menschen. So wird die Verdienstgrenze von rund 450 auf 600 Euro pro Monat angehoben. Zudem kann der ehrenamtliche Dienst künftig auch in Teilzeit absolviert werden.
    Diese Nachricht wurde am 26.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.