
Das Parlament billigte die Änderungen mit den Stimmen der Regierungskoalition. Die Opposition votierte dagegen. Mit der Neuerung wird die Bundesregierung künftig für das Erreichen der Klimaziele als Ganzes in die Pflicht genommen. Ministerien, die Ziele in ihrem Bereich verfehlen, werden nicht mehr zu sogenannten Sofortprogrammen verpflichtet. Stattdessen kann ein anderer Bereich mit einer geringeren CO2-Bilanz die Verfehlung ausgleichen.
Der Bundestag beschloss außerdem eine Reform, um Freiwilligendienste für junge Menschen attraktiver zu machen. So wird die Verdienstgrenze von rund 450 auf 600 Euro pro Monat angehoben. Zudem kann der ehrenamtliche Dienst künftig auch in Teilzeit absolviert werden. Die Änderungen gelten für den Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr.
Diese Nachricht wurde am 26.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.