
Ehepaare sollen sich künftig einen gemeinsamen Doppelnamen teilen können. Dies gilt auch für deren Kinder. Scheidungs- und Stiefkinder können künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen. Volljährige Kinder dürfen vom Nachnamen eines Elternteils zu jenem des anderen Elternteils wechseln. Für Besonderheiten namensrechtlicher Traditionen von Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen gibt es in Zukunft mehr Raum.
In dem Gesetzenwurf von Bundesjustizminister Buschmann heißt es, das derzeitige Namensrecht werde den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten.
Zuvor hatte der Bundestag eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen. Diese sollen künftig einen Teil der staalichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld.
Diese Nachricht wurde am 12.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.