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Reform des Sexualstrafrechts
Zukünftig heißt Nein auch Nein

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich nach neuerlichen Beratungen darauf verständigt, den Vergewaltigungsparagrafen zu verschärfen. Künftig soll der Grundsatz "Nein heißt Nein" gelten, wie die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), in Berlin erklärte.

16.06.2016
    Eine Demonstrantin hält während einer Demonstration nach den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht am 09.01.2016 in Köln (Nordrhein-Westfalen) vor dem Hauptbahnhof ein Schild mit der Aufschrift "Nein heißt Nein!"
    Der Grundsatz "Nein heißt Nein" soll im Sexualstrafrecht verankert werden. (dpa / picture alliance / Oliver Berg)
    Der bereits in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf soll entsprechend nachgebessert werden. "Wir sind uns bei der tiefgreifenden Reform des Sexualstrafrechts in allen grundsätzlichen Fragen mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion einig geworden", erklärte Winkelmeier-Becker. Das Opfer müsse sich nun nicht mehr grundsätzlich wehren, vielmehr sei nunmehr ein deutliches verbales oder körperliches Nein ausreichend. Wird dies nicht beachtet, liegt dem neuen Entwurf zufolge eine Vergewaltigung vor. Auch aus SPD-Kreisen hieß es, man habe sich grundsätzlich mit der Union verständigt.
    Kritik an Entwurf von Maas
    Im bisherigen Gesetz gilt, dass eine Gewaltanwendung oder Nötigung des Opfers vorliegen muss, damit der Straftatbestand der Vergewaltigung erfüllt ist. Von diesem Prinzip war der Gesetzentwurf, den Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegt hatte, nach Auffassung von Kritikern auch aus der Großen Koalition nicht vollständig abgewichen. Der Bundesrat hatte gefordert, den Kabinettsentwurf des Justizministers deutlich zu verschärfen.
    Die Vorlage von Maas ist bereits in den Bundestag eingebracht worden, die jetzt von den Koalitionsfraktionen vereinbarte Änderung wird nunmehr eingearbeitet. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Im Zuge der Neuregelung wird auch der Straftatbestand "Sexuelle Belästigung" eingeführt werden, der sich gegen "Grapscher" richtet.
    Deutliches Zeichen gegen Übergriffe wie in der Kölner Silvesternacht
    Darüber hinaus konnten sich Union und SPD auf einen neuen Tatbestand verständigen, der sexuelle Straftaten aus Gruppen heraus speziell ahndet. Damit solle ein deutliches Zeichen gegen sexuelle Übergriffe wie die in der Silvesternacht in Köln gesetzt werden, sagte Winkelmeier-Becker.
    (tzi/tj)