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Reformation in Serie
Luthers Thesen - neu gelesen (21)

Der Schriftsteller Feridun Zaimoglu, der Kirchenhistoriker Thomas Kaufmann und Rebecca Lühmann von der Evangelischen Jugend kommentieren Martin Luthers 21. These.

17.07.2017
    These 21: "Es irren diejenigen Ablassprediger, die sagen, dass ein Mensch durch Ablässe des Papstes von jeder Strafe gelöst und errettet wird."
    Feridun Zaimoglu, Schriftsteller: "Martin Luther hat von den Ablasskrämern als des Teufels Gehilfen gesprochen. Er hat darauf hingewiesen, dass wir die verlorene Taufunschuld nicht wiedererlangen, indem wir den sogenannten Lösepreis von Pfennigen und Groschen und Gulden entrichten. Das war sehr gut und die Ablasskrämer sind im Unrecht gewesen, damals wie heute."
    Thomas Kaufmann, Kirchenhistoriker: "Es geht hier um die sogenannten Plenarablässe, also jene Ablässe, die eine vollständige Vergebung von Sünde und Schuld anboten. Der Tetzelsche Ablass war ein solcher. Und Luther behauptet, dies sei ein Irrtum, weil die Ablässe zwar von der auferlegten Sündenschuld – also vom Priester, von der Kirche auferlegten Sündenschuld – befreien können, denn Schuld, die Menschen auferlegen, können auch Menschen vergeben, aber dass die göttliche Strafe nur im Auftrag Gottes vergeben werden kann."
    Rebecca Lühmann, Evangelische Jugend: "Wer sind wir, zu sagen, was eine gerechte Strafe ist – an Gottes statt zu urteilen?! Wir können das ja auch gar nicht. Wir sind natürlich tagtäglich dazu gezwungen, wir sollten uns aber immer wieder bewusstmachen, dass wir sehr leicht falschliegen können und sollten Größe zeigen, wenn wir genau dies erkennen."
    Konzeption und Realisierung: Christiane Florin, Andreas Main, Christian Röther, Simonetta Dibbern