Mietrecht
Reformentwurf der Bundesjustizministerin stößt auf Kritik bei Parteien und Verbänden

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Hubig für eine Teilreform des Mietrechts stößt auf Kritik.

    Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz läuft mit einer Mappe unter dem Arm durch eine Sitzreihe im Deutschen Bundestag
    Justizministerin Stefanie Hubig hat für ihren Entwurf zur Reform des Mietrechts viel Kritik geerntet, (picture alliance / Flashpic / Jens Krick)
    Grüne, Linke und der Deutsche Mieterbund begrüßten einige Vorschläge der SPD-Politikerin zwar grundsätzlich, nannten deren Pläne zugleich aber überfällig und nicht ausreichend. Kritik an Hubigs Vorstoß kam zudem vom Eigentümerverband "Haus und Grund". Dieser beklagte eine Überregulierung des Mietmarktes. Auch aus der CDU hieß es, es gebe Korrekturbedarf.
    Die Pläne des Justizministeriums sehen unter anderem vor, dass Indexmieten um maximal 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen. Bislang sind sie an die Inflation gekoppelt, so dass deutlich höhere Steigerungen möglich sind. Kurzzeit-Mietverträge sollen für maximal sechs Monate möglich sein. Bei möblierten Wohnungen soll nur noch ein Aufschlag von maximal fünf Prozent auf die Kaltmiete erlaubt werden. Eine Expertenkommission zum Mietrecht soll bis Ende des Jahres weitere Vorschläge erarbeiten.
    Diese Nachricht wurde am 08.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.