"Ich will eine Hochschule, die, da wo sie entdeckt, es gibt einen Freiraum, reingeht, vor, Erste sei, Spitze sein, nobelpreisverdächtig werden."
Die Vorgaben von Bayerns Wissenschaftsminster Thomas Goppel sind klar: Jede seiner 10 Universitäten und 22 Fachhochschulen nebst den Minis wie der Hochschule für Film- und Fernsehen kann, darf, muss künftig Spitze sein. Das soll gelingen mit Hilfe von: Studienbeiträgen ab Sommersemester 2007, mit der bekannten, aber oftmals unbeliebten Umstellung auf Master und Bachelorabschlüsse, mit einer ganz neuen Organisationsform an der Spitze der Hochschulen sowie einer endlich auch in Bayern gesetzlich festgehaltenen Forschungstätigkeit für die Fachhochschulen. Dafür gibt es das neue Hochschulgesetz vom 1. Juni 2006. Alles soll künftig möglich werden. Goppelts ganzer Stolz:
"Dass wir den Artikel 106 haben, die "Öffnungsklausel", die die scheinbare Beschränkung der Universitäten für jeden einzelnen wieder ganz neu freigibt. Das ist notwendig geworden, weil wir in vielen Dingen immer noch sagen: Universität richte dich nach den Vorschriften des Staates, des Landtages. Deshalb ist der Artikel entstanden in dem drinsteht: Wenn du eine gute Begründung hats, warum das anders besser geht, dann kriegst du das auch genehmigt, dann machen wir das im Versuch. Und jetzt kommt es auf die Lebendigkeit der Hochschulen an. "
Doch genau da liegt das Problem des Gesetzes. In der Autonomie. Natürlich sind im neuen Gesetz eine ganze Reihe von Vorgaben festgelegt, wie die, dass die Rektoren künftig Präsidenten heissen oder dass Institute in Departments umgewandelt werden sollen. Und dass zum Beispiel künftig vier Gremien eine Hochschule leiten: die exekutive Hochschulleitung, die beratende erweiterte Hochschulleitung, dann der Hochschulrat aus externen Persönlichkeiten sowie der Senat.
Die Öffnungsklausel, früher Experimentierklausel genannt, ermöglicht den Hochschulen nun, all diese Vorgaben auszuhebeln - solange die Drittmittelbeschaffung stimmt. Die Kritik daran lautet jedoch, dass man jetzt alles selbst tun müsse.
Für Godehardt Ruppert, Rektor der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg, geht das Gesetz erstmal grundsätzlich in die richtige Richtung. Er ist einer der Rektoren, die bereits etliche experimentelle Ideen haben:
"Ob ich eine Fakultät unterteile in Abteilungen kann nur die Universität entscheiden, vielleicht mache ich das in zwei Fakultäten, in den anderen mache ich das nicht. Das muss Sinn machen können. Warum muss das Gesetz festlegen, dass ein Berufungsausschuss in der Zusammensetzung vom Fakultätsrat gebildet werden muss. Wenn ich ein Department habe und das kann das fachlich besser, dann soll das Department das machen. "
Gunter Schweiger Präsident der kleinen Fachhochschule Ingolstadt gibt indes zu bedenken:
"Wir haben kein Problem mit dem wie es das Gesetz vorsieht, wir haben sicher ein Problem mit der Umsetzung der Autonomie. Es gibt eine Reihe von Detailregelungen, die momentan einfach nicht mehr existieren, die wir selber schaffen müssen, selber schaffen dürfen, worüber wir froh sind natürlich und was wir auch gerne tun, aber die müssen jetzt geschaffen werden und das ist eine der Aufgaben, die jetzt uns obliegt. "
Wie zum Beispiel sollen kleine Hochschulen wie die FFH mit fünf Planstellen einen Hochschulrat etablieren, dazu eine erweiterte Hochschulleitung und die auch noch möglichst aus internen Mitgliedern? Das ist ein Punkt den Jürgen Mittelstraß, geistiger Vater des Gesetzes moniert, weil...
"...die Hälfte des Hochschulrates Universitätsmitglieder sind, Senatsmitglieder und hier sogar diejenigen, die Funktionsträger sind. Auf diese Weise werden sozusagen viele Schlachten, die im Senat geschlagen wurden und dort verloren wurden im Hochschulrat nochmal geschlagen."
Auch von studentischer Seite kommt vor allem Kritik. Nicht so sehr wegen der Studiengebühren, die bei 500 Euro liegen sollen und nicht hinterfragt werden, sondern wegen des veränderten Mitspracherechts, so Markus Menacher, FH Regensburg:
"Uns ist bis jetzt immer noch nicht klar, wie das aufgeteilt wird, wie die Studenten ein Mitbestimmungsrecht haben. Wenn ich mich richtig erinnere, dürfte im Senat und in der erweiterten Hochschulleitung unser Mitbestimmungsrecht ein bisschen schrumpfen und das ist das totale Gegenteil zu dem, dass sie immer gesagt haben, dass wir mehr Mitbestimmungsrecht haben. "
Sein Kommilitone von der Fachhochschule Würzburg/ Schweinfurth Philipp Seufert kann dagegen nur profitieren von dem neuen Gesetz, weil der Präsident es anders auslegt:
"Unser Präsident gibt uns als Studierendenvertreter mehr Autonomie in der Frage. Wie verwenden wir die Studiengebühren. Der hat das so geregelt, da hat er im Gesetz den Freiraum installiert für jeden Fachbereich ein Gremium mit drei Professoren und drei Studenten und die diskutieren dann drüber, wie die Studiengebühren verwendet werden. Das macht er für jeden Fachbereich zum einen und dann auch für die gesamte Hochschule. So entscheiden wir also an der FH Würzburg/Schweinfurth, wie die Studiengebühren verwendet werden. "
Ein Punkt ist Philipp Seufert wie auch Markus Menacher noch immer nicht klar: Wie bei der starken Ausdifferenzierung der Hochschulen die Ausbildungsgänge angeglichen werden sollen - eine der Vorgaben im Bologna-Prozesses.
Viele Fragen sind noch offen hinsichtlich der Anwendung des neuen bayerischen Hochschulgesetzes. Generell stimmen die Hochschulen in Bayern der Reform jedoch zu. Und wenn man dem Wissenschaftsminister Goppel Glauben schenken darf, dann ist "nach der Reform (auch wieder) vor der Reform".
Die Vorgaben von Bayerns Wissenschaftsminster Thomas Goppel sind klar: Jede seiner 10 Universitäten und 22 Fachhochschulen nebst den Minis wie der Hochschule für Film- und Fernsehen kann, darf, muss künftig Spitze sein. Das soll gelingen mit Hilfe von: Studienbeiträgen ab Sommersemester 2007, mit der bekannten, aber oftmals unbeliebten Umstellung auf Master und Bachelorabschlüsse, mit einer ganz neuen Organisationsform an der Spitze der Hochschulen sowie einer endlich auch in Bayern gesetzlich festgehaltenen Forschungstätigkeit für die Fachhochschulen. Dafür gibt es das neue Hochschulgesetz vom 1. Juni 2006. Alles soll künftig möglich werden. Goppelts ganzer Stolz:
"Dass wir den Artikel 106 haben, die "Öffnungsklausel", die die scheinbare Beschränkung der Universitäten für jeden einzelnen wieder ganz neu freigibt. Das ist notwendig geworden, weil wir in vielen Dingen immer noch sagen: Universität richte dich nach den Vorschriften des Staates, des Landtages. Deshalb ist der Artikel entstanden in dem drinsteht: Wenn du eine gute Begründung hats, warum das anders besser geht, dann kriegst du das auch genehmigt, dann machen wir das im Versuch. Und jetzt kommt es auf die Lebendigkeit der Hochschulen an. "
Doch genau da liegt das Problem des Gesetzes. In der Autonomie. Natürlich sind im neuen Gesetz eine ganze Reihe von Vorgaben festgelegt, wie die, dass die Rektoren künftig Präsidenten heissen oder dass Institute in Departments umgewandelt werden sollen. Und dass zum Beispiel künftig vier Gremien eine Hochschule leiten: die exekutive Hochschulleitung, die beratende erweiterte Hochschulleitung, dann der Hochschulrat aus externen Persönlichkeiten sowie der Senat.
Die Öffnungsklausel, früher Experimentierklausel genannt, ermöglicht den Hochschulen nun, all diese Vorgaben auszuhebeln - solange die Drittmittelbeschaffung stimmt. Die Kritik daran lautet jedoch, dass man jetzt alles selbst tun müsse.
Für Godehardt Ruppert, Rektor der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg, geht das Gesetz erstmal grundsätzlich in die richtige Richtung. Er ist einer der Rektoren, die bereits etliche experimentelle Ideen haben:
"Ob ich eine Fakultät unterteile in Abteilungen kann nur die Universität entscheiden, vielleicht mache ich das in zwei Fakultäten, in den anderen mache ich das nicht. Das muss Sinn machen können. Warum muss das Gesetz festlegen, dass ein Berufungsausschuss in der Zusammensetzung vom Fakultätsrat gebildet werden muss. Wenn ich ein Department habe und das kann das fachlich besser, dann soll das Department das machen. "
Gunter Schweiger Präsident der kleinen Fachhochschule Ingolstadt gibt indes zu bedenken:
"Wir haben kein Problem mit dem wie es das Gesetz vorsieht, wir haben sicher ein Problem mit der Umsetzung der Autonomie. Es gibt eine Reihe von Detailregelungen, die momentan einfach nicht mehr existieren, die wir selber schaffen müssen, selber schaffen dürfen, worüber wir froh sind natürlich und was wir auch gerne tun, aber die müssen jetzt geschaffen werden und das ist eine der Aufgaben, die jetzt uns obliegt. "
Wie zum Beispiel sollen kleine Hochschulen wie die FFH mit fünf Planstellen einen Hochschulrat etablieren, dazu eine erweiterte Hochschulleitung und die auch noch möglichst aus internen Mitgliedern? Das ist ein Punkt den Jürgen Mittelstraß, geistiger Vater des Gesetzes moniert, weil...
"...die Hälfte des Hochschulrates Universitätsmitglieder sind, Senatsmitglieder und hier sogar diejenigen, die Funktionsträger sind. Auf diese Weise werden sozusagen viele Schlachten, die im Senat geschlagen wurden und dort verloren wurden im Hochschulrat nochmal geschlagen."
Auch von studentischer Seite kommt vor allem Kritik. Nicht so sehr wegen der Studiengebühren, die bei 500 Euro liegen sollen und nicht hinterfragt werden, sondern wegen des veränderten Mitspracherechts, so Markus Menacher, FH Regensburg:
"Uns ist bis jetzt immer noch nicht klar, wie das aufgeteilt wird, wie die Studenten ein Mitbestimmungsrecht haben. Wenn ich mich richtig erinnere, dürfte im Senat und in der erweiterten Hochschulleitung unser Mitbestimmungsrecht ein bisschen schrumpfen und das ist das totale Gegenteil zu dem, dass sie immer gesagt haben, dass wir mehr Mitbestimmungsrecht haben. "
Sein Kommilitone von der Fachhochschule Würzburg/ Schweinfurth Philipp Seufert kann dagegen nur profitieren von dem neuen Gesetz, weil der Präsident es anders auslegt:
"Unser Präsident gibt uns als Studierendenvertreter mehr Autonomie in der Frage. Wie verwenden wir die Studiengebühren. Der hat das so geregelt, da hat er im Gesetz den Freiraum installiert für jeden Fachbereich ein Gremium mit drei Professoren und drei Studenten und die diskutieren dann drüber, wie die Studiengebühren verwendet werden. Das macht er für jeden Fachbereich zum einen und dann auch für die gesamte Hochschule. So entscheiden wir also an der FH Würzburg/Schweinfurth, wie die Studiengebühren verwendet werden. "
Ein Punkt ist Philipp Seufert wie auch Markus Menacher noch immer nicht klar: Wie bei der starken Ausdifferenzierung der Hochschulen die Ausbildungsgänge angeglichen werden sollen - eine der Vorgaben im Bologna-Prozesses.
Viele Fragen sind noch offen hinsichtlich der Anwendung des neuen bayerischen Hochschulgesetzes. Generell stimmen die Hochschulen in Bayern der Reform jedoch zu. Und wenn man dem Wissenschaftsminister Goppel Glauben schenken darf, dann ist "nach der Reform (auch wieder) vor der Reform".