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Reformstaatsvertrag für öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann in Kraft treten -Brandenburg stimmt als letztes Bundesland zu

Der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann zum 1. Dezember in Kraft treten.

    Auf drei Klingelschildern befinden sich die Schriftzüge ARD, ZDF und Deutschlandradio.
    Brandenburg stimmt der Rundfunkreform zu. (picture alliance / ZB / Sascha Steinach)
    Als letzter Landtag billigte jener Brandenburgs das Vertragswerk für ARD, ZDF und Deutschlandradio. In Potsdam sprachen sich 45 Abgeordnete für die Reform aus. 39 Parlamentarier votierten dagegen, darunter die meisten des mit der SPD regierenden Bündnisses Sahra Wagenknecht. Doch sicherte die oppositionelle CDU mit ihren Ja-Voten die Zustimmung.
    Der Reformstaatsvertrag sieht unter anderem eine Reduzierung der Hörfunkprogramme sowie der Digital- und Spartensender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Zudem gibt es erstmals eine Deckelung des Budgets für Sportrechte. Ein neuer Medienrat soll die Auftragserfüllung der Sender überprüfen.
    Diese Nachricht wurde am 19.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.