
Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf für Änderungen bei der sogenannten Vaterschaftsanfechtung auf den Weg gebracht. Aktuell gilt im Abstammungsrecht, dass selbst bei Einigkeit aller Beteiligten ein leiblicher Vater nicht ohne Gerichtsverfahren die Vaterschaft anerkennen kann, wenn die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist. Der Ehepartner ist dann automatisch der rechtliche Vater. Diese Pflicht zur Anfechtung soll nun wegfallen.
                Ebenso kann ein leiblicher Vater derzeit die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht anfechten, wenn zwischen dem Kind und dem anderen Mann eine sogenannte "sozial-familiäre" Beziehung besteht. Letzteres hat das Bundesverfassungsgericht als nicht vereinbar mit dem Elterngrundrecht bewertet.
                Im Falle einer Anfechtung soll der leibliche Vater künftig unter anderem dann Erfolg haben, wenn die Beziehung zum Kind nicht durch sein Verschulden weggefallen ist oder gar nicht zustande kommen konnte. Über die Änderungen muss der Bundestag noch beraten.
                Diese Nachricht wurde am 29.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
              