
Darauf einigten sich in der Nacht Vertreter des Europaparlaments und des Rats der 27 Länder. Es geht um Stoffe, die in größeren Mengen krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend wirken können. Wenn ein Produkt für schädlich befunden wurde, darf der Hersteller es künftig für drei zusätzliche Monate neu auf den Markt bringen und neun Monate lang bereits hergestellte Waren weiterverkaufen. Die Produzenten sollen dadurch mehr Zeit bekommen, sich an ein Verbot schädlicher Kosmetika anzupassen. Zur Umsetzung der Vereinbarung ist noch die formelle Zustimmung des Europaparlaments und des Rats der Mitgliedstaaten erforderlich. Verbraucherschützer kritisieren die Lockerung.
Das EU-Parlament stimmt heute auch über gelockerte Regeln für den Einsatz von Gentechnik ab sowie über die sogenannte Rückführungsverordnung. Abgelehnte Asylsuchende sollen in Zentren außerhalb der EU geschickt werden können, wenn ihre Herkunftsländer eine Aufnahme verweigern.
Diese Nachricht wurde am 17.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
