Donnerstag, 28. März 2024

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Regeln zur Verwertung biologischer Ressourcen
"Ein Ausdruck souveräner Hoheitsrechte"

Wenn an Pflanzen geforscht wird und daraus neue Produkte entstehen, dann darf das nur nach den Gesetzen des Landes erfolgen, aus dem die Pflanze stammt. In Deutschland brauchen Wissenschaftler keine Genehmigung. Der Zugang solle nicht verkompliziert werden, sagte Thomas Greiber vom Bundesamt für Naturschutz im Dlf.

Thomas Greiber im Gespräch mit Jule Reimer | 28.08.2017
    Eine blühende Hoodia-Pflanze (Hoodia juttae) in Südafrika.
    Eine blühende Hoodia-Pflanze (Hoodia juttae). Um die genetische Zusammensetzung der Hoodia-Pflanze in Südafrika zu erforschen, brauchen Wissenschaftler eine Zugangsgenehmigung. (imago / blickwinkel)
    Jule Reimer: Für Wissenschaftler aus den Industriestaaten, die irgendwo in der Welt Heilpflanzen erforschen, um daraus Medikamente zu entwickeln, haben sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren stark verändert. Bis Anfang des Jahrhunderts konnten sie sich der genetischen Ressourcen in den artenreichen Entwicklungsländern einfach so bedienen, und wenn dabei auf das traditionelle Wissen einer indigenen Indiogemeinschaft zurückgegriffen wurde, dachte niemand daran, die Bereitsteller dieses Wissens auch in die Gewinnverteilung mit einzubeziehen.
    Mit dem sogenannten Nagoya-Protokoll, einem internationalen Vertrag, ist das anders geworden. Derzeit treffen sich auf Einladung des Bundesamtes für Naturschutz Fachleute aus 19 Staaten, darunter EU-Vertreter wie Deutschland und Polen und Vertreter artenreicher Länder wie Brasilien, Costa Rica und Indonesien, auf der deutschen Ostseeinsel Vilm und diskutieren die neuen Regeln. Ein Beispiel: Bekannt ist, dass die Khoisan im südlichen Afrika die Hoodia-Pflanze in Notzeiten und während langer Jagdausflüge kauten, um ihren Hunger zu bezwingen. Deshalb werden Produkte aus der Hoodia-Pflanze hier unter anderem zum Abnehmen angeboten.
    Vor dieser Sendung fragte ich Thomas Greiber vom Bundesamt für Naturschutz, unter welchen Bedingungen ein deutscher Forscher oder Unternehmer diese Pflanze nutzen darf.
    Thomas Greiber: Um eine genetische Ressource und zum Beispiel die genetische Zusammensetzung der Hoodia-Pflanze zu Forschungs- und Entwicklungszwecken zu nutzen, muss, wenn ein Staat so wie der südafrikanische Staat das entschieden hat, eine Zugangsgenehmigung verlangt und eine Vorteilsausgleichsregelung verlangt, diese vorab eingeholt werden. Das ist die Grundbedingung, die erfüllt sein muss, damit geforscht und entwickelt werden kann und dann letztendlich auch ein Produkt auf den Markt gebracht werden darf.
    Reimer: Und was ist dann der Sinn Ihres Treffens?
    Greiber: Der Sinn unseres Treffens ist es, weitere Fortschritte zu erzielen bei der Umsetzung des Nagoya-Protokolls und im Sinne auch unserer Forschungslandschaft größere Transparenz insofern zu schaffen, als dass wir versuchen, mit unseren Partnern aus den Entwicklungsländern Klarheit zu schaffen, wie dort vor Ort die Zugangsregelungen aussehen. Was sind die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Genehmigung zu erlangen, um eine Vorteilsausgleichsregelung erfolgreich abzuschließen.
    "Es muss nicht immer Geld fließen"
    Reimer: Vorteilsausgleichsregelung heißt im Grunde genommen eine gewisse Gewinnbeteiligung.
    Greiber: Das kann sein; es muss aber nicht immer monetär sein. Auch nicht monetärer Vorteilsausgleich ist im Sinne des Nagoya-Protokolls und eventuell sogar auch zielführender.
    Reimer: Was ist das dann?
    Greiber: Das sind Forschungskooperationen. Das geht um die Beteiligung lokaler Forscher an Forschungsprojekten. Das kann bis zu einem Austausch gehen, Doktoranden, die ausgetauscht werden, an deutschen Universitäten dann geschult werden, oder auch Technologietransfer. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Es muss nicht immer Geld fließen.
    Reimer: Welche Hürden gibt es denn beim Zugang in anderen Ländern?
    Greiber: Südafrika, das Beispiel, das Sie eben erwähnt hatten, ist ein gutes Beispiel. Dort funktioniert es bislang oder in der Zwischenzeit sehr gut, eine Genehmigung im Laufe eines überschaubaren Zeitrahmens zu erlangen. Allerdings sind nicht alle Länder leider so weit wie Südafrika. Viele Länder sind noch dabei, ihre Zugangsregelung zu entwerfen, diese in ihren Parlamenten abzustimmen und auch die Zuständigkeiten zu klären. Da ist weniger Information bezüglich der rechtlichen Grundlagen oder auch wie gesagt der Zuständigkeiten, und das erschwert es oftmals unseren Forschern und auch den Unternehmen bei einem legalen Zugang zu solchen Ressourcen.
    Reimer: Warum hat man das überhaupt regeln müssen?
    Greiber: Ich glaube, niemand würde eine Frage stellen, warum ein Land regelt oder eine Genehmigung verlangt, voraussetzt, wenn jemand Zugang zu Rohstoffen wie Öl oder Diamanten oder Gas erhalten möchte. Und genauso ist es eines jeden Landes souveränes Recht, auch eine Genehmigung einzufordern, wenn es um den Zugang zu biologischen Ressourcen geht, auch wenn diese nicht wie wertvolle Hölzer nun verarbeitet werden, sondern zu Forschungszwecken und eventuell auch zur Entwicklung von Produkten, wie wir eben bereits besprochen haben, verwendet werden. Von daher ist das ein Ausdruck der souveränen Hoheitsrechte eines jeden Landes und jedes Land kann entscheiden, ob es den Zugang regeln möchte, oder, wie in Deutschland zum Beispiel der Fall, einen freien Zugang gewährt.
    "Zugang für unsere Wissenschaftler nicht weiter erschweren"
    Reimer: Was wäre, wenn nigerianische Forscher jetzt, sagen wir mal, Heidekraut nutzen wollten in Deutschland? Was müssen die tun?
    Greiber: Die nigerianischen Forscher hätten dann im Vergleich zu unseren Forschern, die in Nigeria Material erlangen wollen, einen Vorteil, denn sie müssten keine speziellen Zugangs- und Vorteilsausgleichsregelungen beachten und Genehmigungen einholen. Sie müssten allerdings weiterhin die bereits geltenden naturschutzrechtlichen oder auch privatrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
    Reimer: Warum gibt es für Deutschland keine besonderen Regeln? Weil wir das nicht notwendig haben, weil die Pflanzen vielleicht nicht so bedroht sind?
    Greiber: Nein, es geht nicht unbedingt um das Bedrohen, sondern es war eine politische Entscheidung, die in Deutschland getroffen wurde, zu sagen, wir wollen den Zugang für unsere Wissenschaftler nicht weiter erschweren, das verkomplizieren, und sehen aus unserer Sicht einen größeren Benefit darin, wenn mehr Forschung stattfindet, als dass wir eventuell an Vorteilen beteiligt werden.
    Reimer: Thomas Greiber vom Bundesamt für Naturschutz über das Nagoya-Protokoll, das den Zugang zu genetischen Ressourcen regelt. Das Gespräch haben wir vor der Sendung aufgezeichnet.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.