
Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten somit Erfolg. Sie sahen ihre Berufsfreiheit verletzt.
Im Karlsruher Urteil heißt es nun, der Eingriff in die Berufsfreiheit der Kläger sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Außerdem habe der Bund dafür keine Gesetzgebungskompetenz.
Bei der Triage geht es um die Reihenfolge der Behandlung von Patienten im Fall von Engpässen wie bei einer Pandemie. Mit einer Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes sollte Ende 2022 eine Diskriminierung wegen Alter, Behinderung oder Geschlecht verhindert werden. Das Gesetz sah vor, dass nur die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ausschlaggebend sein darf.
Diese Nachricht wurde am 04.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
