Bundestagsbeschluss zu Migrationspolitik
Regierung kann künftig ohne Bundesrat sichere Herkunftsstaaten bestimmen

Der Bundestag hat weitere Gesetze der Koalition zur Verschärfung der Migrationspolitik beschlossen.

    Dobrindt steht am Rednerpult des Bundestages.
    Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister (Michael Kappeler / dpa / Michael Kappeler)
    Sichere Herkunftsstaaten können demnach künftig per Rechtsverordnung bestimmt werden - ohne bisherige Zustimmung des Bundesrats. Dies soll aber nur für Schutzgesuche nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiärem Schutz gelten, nicht für Asylgesuche. Zudem verlieren Abschiebehäftlinge ihren Anspruch auf einen amtlich zugeteilten Rechtsbeistand. Die Abgeordneten stimmten für eine Gesetzesänderung, durch die ein sogenannter Pflichtanwalt entfällt.
    Teil des Gesetzespakets ist auch eine Verschärfung bei der Einbürgerung. Wer versucht, sich die deutsche Staatsbürgerschaft durch Täuschung, Drohung, Bestechung oder Falschangaben zu erschleichen, wird für zehn Jahre von einer erneuten Einbürgerung ausgeschlossen.
    Diese Nachricht wurde am 06.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.