Reform des Heizungsgesetzes
Regierung setzt beim Heizen und der Energieversorgung wieder mehr auf fossile Energieträger

Nach monatelangen Verhandlungen hat das Bundeskabinett eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes auf den Weg gebracht.

    Aktivisten verschiedener Organisationen, unter anderem Luisa Neubauer (r) von Fridays for Future, demonstrieren gegen das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz vor dem Bundeskanzleramt.
    Protestaktion vor dem Kanzleramt - gegen neues "Heizungsgesetz" (picture alliance / dpa / Michael Kappeler)
    Im Gegensatz zu den bisherigen Vorgaben soll der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben. Dafür sollen diese Heizungen aber zu wachsenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter müssen sich in Zukunft an den CO2-Kosten, den Gasnetzkosten und später auch an den Mehrkosten für Biokraftstoffe beteiligen.
    Außerdem ebnete die Bundesregierung den Weg für den Bau neuer Gaskraftwerke. Nach Angaben von Bundeswirtschaftsministerin Reiche sollen sie die Versorgungssicherheit gewährleisten. Die neuen Gaskraftwerke würden auch dann verfügbar sein, wenn Wind und Sonne keine Energie liefern. Auf Stromkunden kommt deswegen ab 2031 eine neue Umlage zu.
    Begleitet wurde die Kabinettssitzung von Protesten vor dem Kanzleramt. Umweltorganisationen sprachen von einem Tiefpunkt der Klimapolitik. Die Regierung verlängere die Abhängigkeit Deutschlands von Öl- und Gasimporten. Wirtschaftsverbände äußerten sich grundsätzlich positiv zu dem Gesetzentwurf.
    Diese Nachricht wurde am 13.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.