
Ausnahmen vor Ort sollen möglich sein. Spätestens 2045 müssen die Wärmenetze komplett treibhausgasneutral betrieben werden. Der Anschluss an ein Fernwärmenetz soll auch eine Alternative für Hauseigentümer sein. Sie wären dann von den Vorgaben des geplanten Gebäudeenergiegesetzes ausgenommen, bei einem Heizungstausch zum Beispiel eine Wärmepumpe einzubauen.
Die Energiebranche mahnte derweil einen rechtlichen und förderpolitischen Rahmen an, der Anreize für Investitionen in Wärmenetze setze. Verbraucherschützer forderten mehr Transparenz bei den Kosten und eine bundesweite Preisaufsicht für Fernwärme. Derzeit herrsche auf dem Fernwärmemarkt ein unreguliertes Monopol, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 12.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.