
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht dies laut Justizministerium für solche Prozesse vor, die auf die Zahlung einer Geldsumme abzielen. Die Einreichung einer Klage soll dann digital möglich sein. Eine Änderung der Zivilprozessordnung soll es erleichtern, Verfahren ohne eine mündliche Verhandlung beziehungsweise durch ausgeweitete Videoverhandlungen zu führen. Laut Ministerium könnte die neue Praxis vor allem in sogenannten Massenverfahren angewendet werden, wie beispielsweise bei Fluggastrechten. Gerichtsgebühren sollen abgesenkt werden, um sie wirtschaftlich attraktiv zu machen. Das Verfahren soll zunächst an ausgewählten Amtsgerichten erprobt werden.
Der Gesetzentwurf geht jetzt an Bundestag und Bundesrat.
Diese Nachricht wurde am 16.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.