Bundeskabinett
Regierung will im Zivilrecht reine Online-Verfahren vor Gericht ermöglichen

Die Bundesregierung will in bestimmten Zivilrechtsfällen reine Online-Verfahren vor Gericht ermöglichen.

    Eine Frau demonstriert bei einem Pressetermin zur Vorstellung von einem neuen Online-Zugang zum Einreichen von Klagen bei Gerichten das Prozedere zum Einreichen einer Klage über ihr Smartphone mittels der „BayernApp“.
    In bestimmten Zivilrechtsfällen, in denen es nur um Geld geht, soll es in Zukunft Online-Verfahren vor Gericht geben. (picture alliance / dpa / Matthias Balk)
    Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht dies laut Justizministerium für solche Prozesse vor, die auf die Zahlung einer Geldsumme abzielen. Die Einreichung einer Klage soll dann digital möglich sein. Eine Änderung der Zivilprozessordnung soll es erleichtern, Verfahren ohne eine mündliche Verhandlung beziehungsweise durch ausgeweitete Videoverhandlungen zu führen. Laut Ministerium könnte die neue Praxis vor allem in sogenannten Massenverfahren angewendet werden, wie beispielsweise bei Fluggastrechten. Gerichtsgebühren sollen abgesenkt werden, um sie wirtschaftlich attraktiv zu machen. Das Verfahren soll zunächst an ausgewählten Amtsgerichten erprobt werden.
    Der Gesetzentwurf geht jetzt an Bundestag und Bundesrat.
    Diese Nachricht wurde am 16.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.