
Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bei Scheinvaterschaften erkennen deutsche Männer - teilweise gegen Geld - die Vaterschaft für ein ausländisches Kind an, zu dem sie keine genetische oder soziale Beziehung haben. Das Kind erhält dadurch die deutsche Staatsbürgerschaft. Auch die Mutter und gegebenenfalls Geschwister können so ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen.
Innenministerin Faeser und Justizminister Buschmann wollen nun ein verschärftes Prüfverfahren einführen. So soll die Zustimmung der Ausländerbehörde nötig sein, wenn ein Verdacht auf Missbrauch besteht. Dies wäre automatisch der Fall, wenn Vater und Mutter einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus haben - etwa in einem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft und im anderen nur ein Touristenvisum.
Diese Nachricht wurde am 12.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.