
Die Regierung präsentierte einen Gesetzentwurf, mit dem etwa die öffentliche Verwendung des Hakenkreuzes oder des Hitlergrußes verboten werden sollen. Bei Verstößen droht dann ein Bußgeld von umgerechnet 213 Euro. Derzeit verbietet das Schweizer Strafrecht rassistische, gewaltverherrlichende, extremistische oder nationalsozialistische Symbole nur dann, wenn damit gleichzeitig für eine entsprechende Ideologie geworben wird. Wer jedoch solche Symbole ohne aktive Propaganda zeigt, bleibt aktuell straflos.
Diese Gesetzeslücke soll nun geschlossen werden, weil antisemitische Vorfälle nach Angaben der Schweizer Regierung stark zugenommen haben.
Vor einem parlamentarischen Beschluss des Gesetzes haben politische und gesellschaftliche Akteure in der Schweiz bis Ende März Zeit für Stellungnahmen.
Diese Nachricht wurde am 13.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.