Wie ein Sprecher des Unternehmens mitteilte, können gebuchte Reisen nicht mehr angetreten werden. Daraus entstehende Ansprüche müssten beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Für Kunden bereits angetretener Pauschalreisen springt den Angaben zufolge der Deutsche Reisesicherungsfonds ein. Für Einzelleistungen, die über FTI gebucht wurden, wie etwa Hotelübernachtungen oder Mietwagen, gelte das nicht. Das Auswärtige Amt erklärte, bei Bedarf werde man konsularische Hilfe leisten, um eine sichere Rückreise zu ermöglichen.
Diese Nachricht wurde am 03.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.