
Ab heute seien alle an Flughäfen oder im Flugzeug gekauften Duty-Free-Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt, teilte das Bundesinnenministerium mit. Allerdings müsse die Ware zusammen mit dem Beleg bis zum Zielflughafen im versiegelten Sicherheitsbeutel bleiben. Hintergrund der Änderung ist eine neue Kontrolltechnik, die die Beutel und auch flüssige Medikamente und Babynahrung auf Sprengstoff untersuchen kann. Bisher mussten Reisende, die auf einem EU-Flughafen umstiegen, ihre gekauften Artikel bei der Handgepäckkontrolle aus Sicherheitsgründen abgeben.
Bei Flügen innerhalb der Europäischen Union gibt es jedoch keine Änderung. Seit 2006 ist die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen beschränkt. Nach wie vor dürfen sie nur in maximal 100 Milliliter großen Behältern mitgenommen werden, die wiederum in einen durchsichtigen und wieder verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel gepackt sind. Laut Bundesinnenministerium ist noch nicht klar, wann diese Regelung gelockert werden soll.