
Die Richter in Luxemburg wiesen einen Einspruch des US-Konzerns gegen ein früheres Urteil des Gerichts der Europäischen Union zurück und bestätigten damit die Strafe. Diese hatte die EU-Kommission bereits 2018 verhängt, wegen wettbewerbswidriger Praktiken rund um das Smartphone-Betriebssystem Android.
Der Kommission zufolge machte Google Herstellern von Smartphones und Mobilfunknetzbetreibern unzulässige Vorschriften für die Verwendung von Android und verlangte, bestimmte Google-Apps vorzuinstallieren. Damit habe der Konzern seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Google änderte anschließend die beanstandeten Praktiken.
Diese Nachricht wurde am 02.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
